Machen Sie den Visumcheck

kostenfreie Visa-Hotline: +49 (0)800 84724283
Mo-Fr 9 bis 16 Uhr

Benötige ich ein Visum?

Bitte überprüfen Sie vor Beauftragung, ob Sie
und/oder Ihre Mitreisenden eine Visumpflicht für das Zielland besteht.

Visumcheck

Aktuelles Visaangebot

Reisepass

Ein Reisepass ist erforderlich

Gültigkeitsregeln für Dokumente:

  • Pässe und andere zur Einreise angenommene Dokumente müssen für die Dauer des beabsichtigten Aufenthalts gültig sein.

Einreise- und Transitbeschränkungen:

  • Reisende müssen Rück- und Weiterreisetickets besitzen. Sie müssen im Besitz eines Flugtickets sein, aus dem hervorgeht, dass ihr endgültiger Bestimmungsort ihr Herkunfts- oder Aufenthaltsland ist.

Für Kinder/Minderjährige gelten folgende Regelungen: Gemäß EU-Recht wird von allen Minderjährigen, die Staatsangehörige Deutschlands sind, erwartet, dass sie bei der Ausreise aus Bulgarien, Kroatien, Zypern, Rumänien oder einem Schengen-Mitgliedstaat einen eigenen Reisepass oder Personalausweis (sofern zutreffend) besitzen.

Visum

Ein Visum ist erforderlich

Folgende Personen sind von der Visumpflicht befreit:

  • Deutsche Staatsangehörige für einen maximalen Aufenthalt von 90 Tagen.

Zusätzliche Informationen:

  • Besucher müssen einen Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel für ihren Aufenthalt (mindestens USD 100,- pro Tag) und eine bestätigte Hotelreservierung vorlegen
  • Der maximale Aufenthalt für Touristen beträgt 180 Tage innerhalb eines Kalenderjahres.
  • Der maximale Aufenthalt für Geschäftsreisende beträgt 120 Tage innerhalb eines Kalenderjahres, maximal 90 Tage pro Besuch.

Wichtig:

Ausländischen Arbeitnehmern, die nur über eine Arbeitserlaubnis verfügen, wird die Einreise verweigert. Ausländische Arbeitnehmer müssen im Besitz einer Einreise- oder Aufenthaltsgenehmigung für die Einreise nach Mauritius sein.

Gesundheit

Diese Informationen dienen nur zur Orientierung. Andere Gesundheitsorganisationen können alternative Vorsichtsmaßnahmen empfehlen.

Impfung gegen Gelbfieber erforderlich, wenn sie innerhalb von 10 Tagen nach Verlassen des Landes oder in Transitländern mit der Gefahr einer Gelbfieberübertragung eintrifft.

Ausgenommen von der Gelbfieberimpfung:

Kinder unter 1 Jahr.

Passagiere, die die Transitländer mit der Gefahr der Gelbfieberübertragung innerhalb von 12 Stunden durchqueren, wenn sie die Transitgebiete nicht verlassen.

Die empfohlene Art der Prävention:

  • Typ A (sehr begrenztes Malaria-Übertragungsrisiko) - Nur zur Vorbeugung von Mückenstichen.
  • Typ B (nur Risiko von P. vivax Malaria) - Mückenstichprophylaxe plus Chloroquin-Chemoprophylaxe.
  • Typ C (Risiko von P. falciparum Malaria mit Chloroquin- und Sulfadoxin-Pyrimethamin-Resistenz) - Mückenstichprävention plus Atovaquon-Proguanil oder Doxycylin oder Mefloquin-Chemoprophylaxe.
  • Typ D (Risiko von P. falciparum Malaria plus gemeldete Mehrfachresistenz) - Mückenstichprophylaxe plus Atovaquone-Proguanil oder Doxycylin oder Mefloquin-Chemoprophylaxe, je nach lokaler Arzneimittelresistenz.

Die Behandlung sollte eine Woche vor der Abreise und nicht später als am ersten Tag der Einreise begonnen werden sie muss regelmäßig eingenommen und 4 Wochen nach der letzten Ausreise fortgesetzt werden. Keine prophylaktische Therapie ist 100%ig infektionssicher, aber selbst wenn sie die Krankheit nicht verhindert, kann sie die Infektion milder und weniger lebensbedrohlich machen.

Alle Angaben ohne Gewähr. Stand April 2018.