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und/oder Ihre Mitreisenden eine Visumpflicht für das Zielland besteht.

Visumcheck

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Passport

Ein Reisepass ist erforderlich

Gültigkeitsregeln für Dokumente:

  • Pässe und andere Dokumente, die zur Einreise akzeptiert werden, müssen mindestens 6 Monate nach dem geplanten Aufenthalt gültig sein.

Die folgenden Bestimmungen gelten für Kinder/Minderjährige:

Gemäß der Gesetzgebung der Europäischen Union (EU) wird von allen Minderjährigen, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen erwartet, dass sie bei der Ausreise aus Bulgarien, Kroatien, Zypern, Rumänien oder einem Schengen-Mitgliedstaat einen eigenen Reisepass oder Personalausweis besitzen.

Wichtig:

Pässe und Reisepässe, die die Dokumente aller Besucher ersetzen, müssen mindestens 2 unbenutzte Visaseiten für die Einreise- und Ausreisebestätigung durch den namibischen Einwanderungsdienst enthalten. Dies gilt nicht für die Seiten, die für Beobachtungen oder "Amendments and Endorsements" reserviert sind.

Visa

Ein Visum ist erforderlich

Von der Visumpflicht befreit sind:

  • Deutsche Staatsangehörige, die als Touristen für einen Aufenthalt von maximal 3 Monaten reisen.

Der maximale Aufenthalt wird innerhalb eines Kalenderjahres gewährt.

Wichtig:

Reisenden, die kein Hin- und Rückflugticket besitzen, kann der Zutritt verweigern.

Health

Diese Informationen dienen nur zur Orientierung. Andere Gesundheitsorganisationen können alternative Vorsichtsmaßnahmen empfehlen.

Passagiere, die innerhalb von 6 Tagen nach der Abreise oder der Durchreise eintreffen und keine Gelbfieberimpfbescheinigung besitzen, werden für 6 Tage unter Quarantäne gestellt.
 

Empfohlene Gesundheits- und Impfschutzmaßnahmen:

  • Malariaprophylaxe: Das Malariarisiko durch P. falciparum besteht von November bis Juni in folgenden Regionen: Ohangwena, Omaheke, Oshana, Oshikoto und Otjozondjupa. Risiken bestehen das ganze Jahr über entlang des Kunene Flusses in der Kunene Region, des Zambesi Flusses in der Zambesi Region und des Okavango Flusses in den Kavango Regionen (West und Ost).
  • Empfohlene Prävention in Risikobereichen: C.

Die empfohlene Art der Prävention:

  • Typ A (sehr begrenztes Malaria-Übertragungsrisiko) - Nur zur Vorbeugung von Mückenstichen.
  • Typ B (nur Risiko von P. vivax Malaria) - Mückenstichprophylaxe plus Chloroquin-Chemoprophylaxe.
  • Typ C (Risiko von P. falciparum Malaria mit Chloroquin- und Sulfadoxin-Pyrimethamin-Resistenz) - Mückenstichprävention plus Atovaquon-Proguanil oder Doxycylin oder Mefloquin-Chemoprophylaxe.
  • Typ D (Risiko von P. falciparum Malaria plus gemeldete Mehrfachresistenz) - Mückenstichprophylaxe plus Atovaquone-Proguanil oder Doxycylin oder Mefloquin-Chemoprophylaxe, je nach lokaler Arzneimittelresistenz.

Die Behandlung sollte eine Woche vor der Abreise und nicht später als am ersten Tag der Einreise begonnen werden sie muss regelmäßig eingenommen und 4 Wochen nach der letzten Ausreise fortgesetzt werden. Keine prophylaktische Therapie ist 100%ig infektionssicher, aber selbst wenn sie die Krankheit nicht verhindert, kann sie die Infektion milder und weniger lebensbedrohlich machen.

Alle Angaben ohne Gewähr. Stand April 2018.