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und/oder Ihre Mitreisenden eine Visumpflicht für das Zielland besteht.

Visumcheck

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Passport

Ein Reisepass ist erforderlich

Dokumentgültigkeitsregeln:

  • Reisepässe und andere zur Einreise akzeptierte Dokumente müssen bei der Ankunft gültig sein

Die folgenden Bestimmungen gelten für Kinder/Minderjährige:

  • Reisepass nicht erforderlich für Kinder, die mit einem Elternteil oder Erziehungsberechtigten reisen, wenn sie im Reisepass der Begleitperson eingetragen sind

Gemäß der Gesetzgebung der Europäischen Union (EU) wird von allen Minderjährigen, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen erwartet, dass sie bei der Ausreise aus Bulgarien, Kroatien, Zypern, Rumänien oder einem Schengen-Mitgliedstaat einen eigenen Reisepass oder Personalausweis besitzen.

Visa

Ein Visum ist erforderlich

Folgende Personen sind von der Visumpflicht befreit:

  • deutsche Staatsangehörige, die in Haikou (HAK) oder Sanya (SYX) ankommen und als Teil einer Touristengruppe (2 oder mehr Personen) für einen maximalen Aufenthalt von 21 Tagen in die Provinz Hainan reisen. Die Touren müssen von einem in der Provinz Hainan registrierten und von der National Tourism Administration of China genehmigten Reisebüro organisiert werden.
  • Touristen, die in einer Gruppe reisen, die von einem chinesischen internationalen Reiseveranstalter oder einem registrierten Reisebüro für einen maximalen Aufenthalt von 6 Tagen organisiert wird:
    • von Hongkong oder Macao kommend zum Zhujiang-Delta in der Provinz Guangdong; und
    • von Dongguan (DGM), Guangzhou (CAN), Huizhou (HUZ), Shantou (SWA), Shenzhen (SZX) oder Zhuhai (ZUH); und
    • Staatsangehörige eines Landes mit diplomatischen Beziehungen zu China (Volksvertreter)

Visumausstellung:

  • Passagiere mit einem Hafenvisum können bei der Ankunft ein VisaOn Arrival für einen Aufenthalt von maximal 30 Tagen erhalten
  • deutsche Staatsangehörige können bei der Ankunft in Sanya (SYX) ein Visa On Arrival für einen maximalen Aufenthalt von 30 Tagen erhalten

Hierfür erforderliche Dokumente:

  • einen Reisepass, der bei der Ankunft mindestens 6 Monate gültig ist
  • 2 Passfotos 
  • eine Hotelreservierung
  • Einladungsschreiben von Tourist Agency oder anderen Unternehmen/Organisatoren/Sponsoren
  • Kontaktinformationen von einer lokalen Person
  • Dokumente, die den Zweck des Besuchs belegen
  • Nur in bar und Landeswährung oder US-Dollar zahlbar

Deutsche Staatsangehörige können bei der Ankunft in Haikou (HAK) ein Visum für einen maximalen Aufenthalt von 15 Tagen erhalten.

Sie müssen über einen mindestens 6 Monate gültigen Reisepass und 2 Passfotos verfügen (nur in bar und in Landeswährung zahlbar).

 

Passagiere mit einem Reisepass können bei der Ankunft in Peking (PEK) ein Visa On Arrival für einen maximalen Aufenthalt von 3 Monaten erhalten, wenn sie die Bestätigung haben, dass ein Hafenvisum vor der Abreise genehmigt wurde. Die Fluggesellschaft muss alle Dokumente vor der Ankunft an den Stationsleiter faxen und der Fluggast muss:

  • eine Bestätigung der Einwanderungsbehörde haben, dass das Visum bei der Ankunft ausgestellt wird
  • der Reisepass enthält mindestens 1 leere Visaseite für das einzuklebende Visum
  • 2 Passfotos und ein Einladungsschreiben der chinesischen Behörden oder eines Gastgebers (von den chinesischen Behörden genehmigt), der den Passagier bei der Ankunft abholen muss.

Sie können einen Antrag auf Verlängerung ihres Aufenthalts bis zu 6 Monaten bei einem Einwanderungsrichter stellen (wenn sie geschäftlich reisen).

Passagiere mit einem Reisepass können bei der Ankunft in Chengdu (CTU), Shanghai (Hongqiao (SHA) oder Pudong (PVG) ein Visum für einen maximalen Aufenthalt von 1 Monat erhalten, wenn sie die Bestätigung haben, dass ein Visum vor der Abreise genehmigt wurde.

Der Passagier muss folgende Dokumente vorlegen:

  • ein Einladungsschreiben der chinesischen Behörden 
  • eine Bestätigung der Einwanderungsbehörde, dass das Visum bei der Ankunft ausgestellt wird
  • 2 Passfotos und ein bestätigtes Rückflugticket
  • der Reisepass enthält mindestens eine leere Visaseite
  • einen Gastgeber (von den chinesischen Behörden genehmigt) der den Passagier bei der Ankunft abholt

Passagiere mit einem Reisepass können bei der Ankunft in Fuzhou (FOC) oder Xiamen (XMN) ein Visum für einen maximalen Aufenthalt von 1 Monat erhalten, wenn:

  • sie die Bestätigung haben, dass ein Visum vor der Abreise genehmigt wurde
  • der Reisende muss ein Einladungsschreiben der chinesischen Behörden
  • eine Bestätigung der Einwanderungsbehörde, dass das Visum bei der Ankunft ausgestellt wird 
  • 2 Passfotos
  • ein bestätigtes Rückflugticket
  • der Reisepass enthält mindestens 1 leere Visaseite
  • ein Gastgeber (von den chinesischen Behörden genehmigt) der den Passagier bei der Ankunft abholt

Reisende, die Teil von Reisebüros der Provinz Zhejiang sind, können bei der Ankunft in Hangzhou (HGH) ein Visum für einen maximalen Aufenthalt von 1 Monat erhalten.

Passagiere mit einem Reisepass, die in Chongqing (CKG), Guangzhou (CAN), Guilin (KWL), Haikou (HAK), Kunming (KMG), Qingdao (TAO), Sanya (SYX), Shenzhen (SZX), Weihai (WEH), Xi An (XIY) und Yantai (Y) ankommen, müssen beachten: 

  • bei der Einreise wird ein Visum ausgestellt 
  • der Reisepass enthält mindestens 1 leere Visaseite für das in den Reisepass einzuklebende Visum
  • ein Gastgeber (von den chinesischen Behörden genehmigt)der den Passagier bei der Ankunft abholt
  • Sie können einen Antrag auf Verlängerung ihres Aufenthalts stellen

Zusätzliche Informationen

  • Passagiere, die nach Tibet reisen, müssen im Besitz einer speziellen Einreisegenehmigung für Tibet sein

Die folgenden Bestimmungen gelten für Kinder/Minderjährige:

Für Kinder, die mit dem Pass eines Elternteils oder Erziehungsberechtigten reisen, ist kein Einzelvisum erforderlich, wenn ihr Name im Visum des Passinhabers vermerkt ist.

Wichtig:

Reisenden, die kein Hin- und Rückflugticket besitzen, kann der Zutritt verweigert werden.

Health

Diese Informationen dienen nur zur Orientierung. Andere Gesundheitsorganisationen können alternative Vorsichtsmaßnahmen empfehlen.

Passagiere, die innerhalb von 6 Tagen nach der Ab- oder Durchreise eines Gelbfieberrisikogebiets einreisen und keine Gelbfieberimpfbescheinigung besitzen, müssen bei der Ankunft geimpft und unter Quarantäne gestellt werden.

Ausgenommen von der Gelbfieberimpfung:

  • Kinder unter 9 Monaten
  • Passagiere, die die Transitländer mit der Gefahr der Gelbfieberübertragung durchqueren, wenn sie die Transitgebiete nicht verlassen
     

Empfohlene Gesundheits- und Impfschutzmaßnahmen:

Derzeit machen die aus Übersee importierten Malariafälle über 98% der in China gemeldeten Fälle aus. In der Provinz Yunnan, die an Myanmar grenzt, und in sehr wenigen Gebieten in Tibet gibt es noch immer eine begrenzte Malaria-Übertragung. Indigene Fälle von P. falciparum werden nur in der Provinz Yunnan gemeldet, und Fälle, die gegen Artemisinin-Derivate resistent sind, wurden noch nicht identifiziert.

Empfohlene Prävention in Risikogebieten:

  • A, für Nicht-Grenzgebiete in Yunnan
  • C, für Grenzgebiete in Yunnan


 

Die empfohlene Art der Prävention:

  • Typ A (sehr begrenztes Malaria-Übertragungsrisiko) - Nur zur Vorbeugung von Mückenstichen
  • Typ B (nur Risiko von P. vivax Malaria) - Mückenstichprophylaxe plus Chloroquin-Chemoprophylaxe
  • Typ C (Risiko von P. falciparum Malaria mit Chloroquin- und Sulfadoxin-Pyrimethamin-Resistenz) - Mückenstichprävention plus Atovaquon-Proguanil oder Doxycylin oder Mefloquin-Chemoprophylaxe
  • Typ D (Risiko von P. falciparum Malaria plus gemeldete Mehrfachresistenz) - Mückenstichprophylaxe plus Atovaquone-Proguanil oder Doxycylin oder Mefloquin-Chemoprophylaxe, je nach lokaler Arzneimittelresistenz

Die Behandlung sollte eine Woche vor der Abreise und nicht später als am ersten Tag der Einreise begonnen werden sie muss regelmäßig eingenommen und 4 Wochen nach der letzten Ausreise fortgesetzt werden. Keine prophylaktische Therapie ist 100%ig infektionssicher, aber selbst wenn sie die Krankheit nicht verhindert, kann sie die Infektion milder und weniger lebensbedrohlich machen.

Alle Angaben ohne Gewähr. Stand April 2018.