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und/oder Ihre Mitreisenden eine Visumpflicht für das Zielland besteht.

Visumcheck

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Passport

Ein Reisepass ist erforderlich.

Gültigkeitsregeln für Dokumente:

  • Pässe und andere für die Einreise akzeptierte Dokumente müssen mindestens 6 Monate ab dem Ankunftsdatum gültig sein.

Die folgenden Bestimmungen gelten für Kinder/Minderjährige:

Minderjährige unter 16 Jahren benötigen keinen separaten Pass, wenn sie im Pass eines Elternteils oder Erziehungsberechtigten eingetragen sind, der keine maschinenlesbare Zone enthält.

HINWEIS:

Gemäß der Gesetzgebung der Europäischen Union (EU) wird von allen Minderjährigen, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen erwartet, dass sie bei der Ausreise aus Bulgarien, Kroatien, Zypern, Rumänien oder einem Schengen-Mitgliedstaat einen eigenen Reisepass oder Personalausweis besitzen.

Visa

Ein Visum ist erforderlich

Folgende Personen sind von der Visumpflicht befreit:

  • Deutsche Staatsangehörige mit einem Reisepass oder Personalausweis, wenn sie als Touristen nach Sharm El Sheik (SSH), Saint Catherine (SKV) oder Taba (TCP) reisen und für einen Aufenthalt von maximal 15 Tagen in den Sinai Resorts bleiben.
  • Ehefrauen ägyptischer Staatsangehöriger.
  • Akzeptierter Nachweis der ägyptischen Staatsangehörigkeit ist: (Kopie) einer Geburtsurkunde, eines Reisepasses oder eines Personalausweises des Verwandten.
  • Söhne und Töchter eines ägyptischen Vaters.
  • Söhne und Töchter einer ägyptischen Mutter, wenn sie nach dem 25. Juli 2004 geboren wurden.
  • Anerkannter Nachweis der ägyptischen Staatsangehörigkeit: (Kopie) einer Geburtsurkunde, eines Reisepasses oder eines Personalausweises des Verwandten.

Visumausstellung:

E-Visas können vor der Abreise hier angefordert werden. Die Passagiere müssen eine ausgedruckte E-Visabestätigung haben.

Inhaber von Normal-, Notfall- und vorläufigen Reisepässen, die an Staatsangehörige der Bundesrepublik Deutschland ausgestellt wurden, können bei der Einreise für einen Aufenthalt von 30 Tagen ein Visa On Arrival erhalten. Eine Verlängerung des Aufenthaltes ist nach Ankunft möglich.

Health

Diese Informationen dienen nur zur Orientierung. Andere Gesundheitsorganisationen können alternative Vorsichtsmaßnahmen empfehlen.

Passagiere, die innerhalb von 6 Tagen nach der Abreise durch folgende Transitländer mit Gelbfieberrisiko gereist sind: Eritrea, Ruanda, Somalia, Tansania und Sambia und keine Gelbfieberimpfbescheinigung besitzen, werden für 6 Tage unter Quarantäne gestellt.

Ausgenommen von der Gelbfieberimpfung:

  • Kinder unter 9 Monaten
  • Passagiere, die die Transitländer mit der Gefahr der Gelbfieberübertragung durchqueren, wenn sie die Transitgebiete nicht verlassen

Reisende, die aus Afghanistan, dem Kongo, Nigeria, Pakistan oder Syrien anreisen, müssen über ein internationales Impfzeugnis gegen Polio verfügen. Eine Impfung wird bei der Ankunft durchgeführt, wenn der  Reisende nicht im Besitz eines internationalen Impfpasses ist.

Empfohlene Gesundheits- und Impfschutzmaßnahmen:

  • Malariaprophylaxe: Das Malariarisiko ist sehr begrenzt. P. vivax und P. falciparum können von Juni bis Oktober im Gebiet von El Faiyum vorkommen

Die empfohlene Art der Prävention:

  • Typ A (sehr begrenztes Malaria-Übertragungsrisiko) - Nur zur Vorbeugung von Mückenstichen
  • Typ B (nur Risiko von P. vivax Malaria) - Mückenstichprophylaxe plus Chloroquin-Chemoprophylaxe
  • Typ C (Risiko von P. falciparum Malaria mit Chloroquin- und Sulfadoxin-Pyrimethamin-Resistenz) - Mückenstichprävention plus Atovaquon-Proguanil oder Doxycylin oder Mefloquin-Chemoprophylaxe
  • Typ D (Risiko von P. falciparum Malaria plus gemeldete Mehrfachresistenz) - Mückenstichprophylaxe plus Atovaquone-Proguanil oder Doxycylin oder Mefloquin-Chemoprophylaxe, je nach lokaler Arzneimittelresistenz

Die Behandlung sollte eine Woche vor der Abreise und nicht später als am ersten Tag der Einreise begonnen werden sie muss regelmäßig eingenommen und 4 Wochen nach der letzten Ausreise fortgesetzt werden. Keine prophylaktische Therapie ist 100%ig infektionssicher, aber selbst wenn sie die Krankheit nicht verhindert, kann sie die Infektion milder und weniger lebensbedrohlich machen.

Alle Angaben ohne Gewähr. Stand April 2018.