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Marokko Arbeitsvisum

Wenn Sie in Marokko arbeiten möchten, benötigen Sie ein Arbeitsvisum

Visa Bedingungen:

Einreise zu folgenden Zwecken:

  • Arbeitsaufnahme in Marokko

Visa Gültigkeitsdauer:

Das Visum kann ausgestellt werden für:

  • Visum meist für einen Aufenthalt bis 90 Tage
  • Kann bis zu zwölf Monate verlängert werden

Benötigte Unterlagen:

Deutsche Staatsbürger

  • Auftragsformular – vollständig ausgefüllt und unterschrieben vom Auftraggeber
  • Reisepass – im Original, mindestens noch 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein
  • Online-Antragsformular – vollständig ausgefüllt mit Original-Unterschrift (keine Kopie, kein Fax, kein PDF)
  • 2 identische Passfotos – im Original, biometrisch im Format 4 x 3 cm, mit weißem Hintergrund, keine Scans, keine Ausdrucke
  • Arbeitsvertrag  vom Beschäftigungsministerium ordnungsgemäß beglaubigter Arbeitsvertrag

 Generelles

  • Das Arbeitsvisum unterscheidet sich erheblich von einem Geschäftsvisum oder auch Businessvisum. Mit der hier genannten Art der Einreisegenehmigung können Sie selbständig eine Tätigkeit in Marokko ausüben bzw. dort sogar eine Ausbildung anfangen. Anders als beim Businessvisum, bei dem Sie von Ihrem deutschen Unternehmen beauftragt werden in Marokko zu arbeiten.
  • Zuerst ist noch zu sagen, dass ein Visum nicht gleichzusetzen ist mit einer erfolgreichen Einreise. Sollten Sie sich in der Zwischenzeit aber straf- oder privatrechtlich nichts zu Schulden kommen haben lassen und wenn Sie die Einreisekontrollen erfolgreich meistern, können Sie mit einem Visum generell in das Land einreisen.
  • Ein Visum wird meist für bis zu 90 Tage ausgestellt. Sollten Sie aus bestimmten Gründen dennoch ein Visum benötigen, das eine längere Aufenthaltszeit gewährt, kann das Visum für maximal zwölf Monate ausgestellt werden.
  • Dabei gilt es dann jedoch zu beachten, dass Sie sich bei einem Aufenthalt von länger als drei Monaten bei der Generaldirektion des Nationalen Sicherheitsdienstes registrieren lassen.
  • Ebenso müssen Sie bei einem Aufenthalt länger als 3 Monate Rücksprache mit dem Auswertigen Amt in Marokko halten.
  • Achten Sie bitte bei der Einreise nach Marokko auf die richtigen Ausweispapiere. Die Einreise ist nur mit einem Reisepass möglich, der mindestens noch sechs Wochen gültig ist. Falls Sie die Reise kurzfristig antreten, können Sie auch mit einem vorläufigen Reisepass einreisen. Kinder benötigen einen Kinderreispass.
  • Auf gar keinen Fall ist die Einreise mit einem Personalausweis möglich. Immer wieder kommt es vor, dass Reisende aus diesem Grund an der Grenze abgewiesen werden. Natürlich ist auch die Einreise mit einem vorläufigen Personalausweis nicht möglich.

Dokumente

Reisepass
Antragsformular
2 Passfotos
Arbeitsvertrag

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Pelkovenstr. 148
80992 München

Zur Beauftragung:

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Weitere Zusatzservices
Für Ihre Sicherheit empfehlen wir Sicherung der Reisepassdaten und Eintragung in die ELEFANT Krisenvorsorgeliste, sofern Sicherheitshinweise vom Auswärtigen Amt für Ihr Reiseland vorliegen.
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