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Indien Studentenvisum

Wenn Sie in Indien studieren, benötigen Sie für die Einreise ein Studentenvisum

Visa-Bedingungen:

Einreise zu folgenden Zwecken:

  • Studium an einer indischen Universität
  • Meditationskurse
  • Andere Lehrveranstaltungen bei staatliche anerkannten Anbietern

Visa Gültigkeitsdauer:

  • Visum hat eine reguläre Gültigkeit von 12 Monaten
  • Mehrmalige Einreise ist zulässig
  • Es dürfen nur Besprechungen durchgeführt werden. Eine Arbeitsaufnahme ist nicht zulässig

Benötigte Unterlagen:

Deutsche Staatsbürger

  • Auftragsformular – vollständig ausgefüllt und unterschrieben vom Auftraggeber
  • Reisepass – im Original, Mindestgültigkeit sechs Monate
  • Antragsformular in zweifacher Ausführung – die Unterschriften sind unterhalb des Fotos, sowie am rechten unteren Seitenrand der zweiten Antragsseite erforderlich
  • Professionelles Passfoto – im Original, im Format 5 x 5 cm
  • Begleitschreiben - der deutschen Firma
  • Einladung der Ausbildungsstätte - mit genauen Angaben zur Dauer des Kurses/Ausbildung und Ihren persönlichen Daten
  • Geburtsurkunde
  • Nachweis über die Finanzierung des Aufenthaltes (in Englischer Sprache)
  • Bei Minderjährigen: Einverständniserklärung der Eltern mit Unterschrift (in Englischer Sprache)

 Generelles

Studentenvisa werden benötigt, um in Indien an einer Universität studieren zu können oder aber auch, wenn Sie an einem Kurs von anderen Anbietern teilnehmen möchten. Ein Beispiel hierfür sind Meditationskurse, welche in Indien sehr beliebt und daher für viele ein Grund für eine Reise nach Indien sind. Die Ausbildungsstätten müssen staatlich anerkannt sein, um für die Dauer der dort angebotenen Kurse ein Studentenvisum erhalten zu können.

  • Die Einreise nach Indien ist mit einem gültigen Reisepass, einem vorläufigen Reisepass und mit einem Kinderreisepass möglich.
  • Die Einreise mit einem Personalausweis ist auf keinen Fall möglich. Denken Sie bitte rechtzeitig daran, bei den deutschen Behörden ein entsprechendes Dokument zu beantragen.
  • Bei einem beabsichtigten Aufenthalt von mehr als sechs Monaten muss sich der Reisende am örtlichen District Foreigners' Registration Office (FRO) bzw. beim Foreigners' Regional Registration Office (FRRO) anmelden. Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen geschehen. Geschieht dies nicht, kommt es zu einer längeren Ausreiseverzögerung. Die Registrierung muss nämlich nachgeholt werden. Dazu ist es notwendig, dass der Reisende zum letzten Aufenthaltsort reist und dort die Registrierung durchführen lässt.
  • Auch wenn die Reisedauer weniger als sechs Monaten beträgt, kann es möglich sein, dass der Zollbeamte dies zur Auflage für eine Einreise macht.
  • Wichtig ist, dass der Reisende das Land innerhalb der Gültigkeit seines Visums wieder verlässt. Der Aufenthalt mit einem abgelaufenen Visum kann eine Haftstrafe und ein mehrjähriges Einreiseverbot zur Folge haben.
  • Achten Sie bitte darauf, dass der Zollbeamte unbedingt den Pass an der Grenze abstempelt. Immer wieder kommt es vor, dass  dies vergessen wird. Ist der Stempel nicht vorhanden kommt es bei der Ausreise zu einer Verzögerung von mehreren Tagen. Es muss erst eine Ausreiseerlaubnis eingeholt werden. Das Gleiche gilt auch bei einem Verlust des Passes.
  • Informieren Sie sich bitte im Vorfeld bei unseren Mitarbeitern über die Berechtigung Ihres Visums. Immer wieder kommt es vor, dass mit dem Visum Tätigkeiten durchgeführt wird, die nicht erlaubt sind. In diesem Fall wird der Reisende des Landes verwiesen.

Dokumente

Reisepass
Antragsformular
Geburtsurkunde
Einladung der Ausbildungsstätte
Finanzierungsnachweis
Evtl. Einverständnis-Erklärung der Eltern
Passfoto
Begleitschreiben

Versand - Zahlung

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80992 München

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Für Ihre Sicherheit empfehlen wir Sicherung der Reisepassdaten und Eintragung in die ELEFANT Krisenvorsorgeliste, sofern Sicherheitshinweise vom Auswärtigen Amt für Ihr Reiseland vorliegen.
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