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China Arbeitsvisum (Z-Visum)

Wenn Sie in China arbeiten möchten, benötigen Sie für die Einreise ein Arbeitsvisum.

Visa-Bedingungen:

Einreise zu folgenden Zwecken:

  • Arbeit in einer chinesischen Firma
  • Arbeiten in einer chinesischen Niederlassung einer ausländischen Firma

Visa Gültigkeitsdauer:

Das Visum kann ausgestellt werden für:

  • Visum kann frühestens 50 Tage vor Einreise beantragt werden
  • Ab Ausstellungsdatum ist das Visum drei Monate gültig
  • Aufenthaltsdauer in der Regel 30 Tage, maximal 60 Tage am Stück
  • Im Land muss eine Aufenthaltserlaubnis eingeholt werden

Benötigte Unterlagen:

Deutsche Staatsbürger

 

  • Auftragsformular – vollständig und leserlich ausgefüllt
  • Reisepass – Original, muss noch mindestens sechs Monate gültig sein, zwei gegenüberliegende freie Seiten
  • Kopie des Reisepasses  - die Seite mit Ihren persönlichen Daten
  • Antragsformular für das Visum  – vollständig und leserlich ausgefüllt und vom Antragsteller persönlich unterschrieben
  • Passfoto – im Original, biometrisch, heller Hintergrund, in Farbe, Format ca. 3,5 x 4,5 cm, Foto darf nicht älter als 12 Monate sein, kein Scan, kein Ausdruck
  • Arbeitserlaubnis – des Ministeriums für Arbeit in China; im Original
  • Einladungsschreiben – eines Ministeriums in China oder der zuständigen Provinzregierung

 

Ausländische Staatsbürger

Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland – mindestens 6 Monate Gültigkeit und eine Meldebescheinigung, die nicht älter als 6 Monate ist. Bei EU-Staatsangehörigen reicht die Vorlage einer Kopie der aktuellen Meldebescheinigung.

 

 

 Wichtige Informationen

  • Sie können Ihr Touristenvisum für China frühestens 50 Tage vor Einreise beantragen.
  • Ab Ausstellungsdatum ist das Visum 3 Monate gültig, für eine einmalige Einreise.
  • Sollten Sie 3 Monate vor Ihrer Antragsstellung Afghanistan, Äquatorialguinea, Äthiopien, Irak, Kamerun, Pakistan, Nigeria, Somalia, Syrien besucht haben, müssen Sie eine Kopie Ihres Impfausweises abgeben, aus dem eine Polio-Impfung in den letzten 12 Monaten hervorgeht. Der Impfausweis muss bei der Einreise nach China im Original mitgeführt werden.
  • Sollten Sie in den letzten Monaten ein Land besucht haben, welches von Ebola bedroht ist, so kann die Einreise nach China verweigert werden.
  • Es steht den chinesischen Konsulaten frei weitere Unterlagen anzufordern und im Einzelfall zu einem persönlichen Interview einzuladen.

 

Das Arbeitsvisum wird grundsätzlich nur zur einmaligen Einreise ausgestellt, nach Ankunft in China müssen Sie sich als Arbeitnehmer innerhalb von 30 Tagen bei der chinesischen Polizei melden und eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Diese wird normalerweise für ein Jahr ausgestellt und kann, sollte das Arbeitsverhältnis fortgeführt werden, jährlich verlängert werden. Mit einer solchen Aufenthaltserlaubnis können Sie China jederzeit verlassen und wieder einreisen.

 

Dokumente

Reisepass
Kopie des Reisepasses
Passfoto
Antragsformular
Arbeitserlaubnis
Einladung

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